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Aus
der Geschichte
der Stadt Heringen
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Gelesen in der Chronik der Stadt Heringen/Helme :
"Geschichte
der Stadt Heringen an der Helme" von Hermann Hiller.
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1. Unsere
Kirche (ebenda Seite 261 ff
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Nachweisbar
ist , dass die Kirche bereits in der 1. Hälfte des 13.
Jahrhunderts gestanden hat und dem Erzengel Michael geweiht wurde.
Um
1513 wird vermutlich der erste evangelische Pfarrer an der St
Michaelis Kirche tätig gewesen sein.
Beim
großen brand 1590 wird auch die Kirche zerstört. Die Kirche
hatte wahrscheinlich 2 Türme . Einer der beiden wurde
abgetragen, der andere wieder aufgebaut. Der bau schreitet
nur langsam vorwärts, weil das Geld knapp ist. Erst 1603 wird die
Kirche fertig.
H.
Hiller berichtet auch über eine Orgel in der Kirche , und
schreibt, dass sich nicht nachweisen lässt, ob die Kirche schon
vor dem Brand eine Orgel besaß. Aber , weil sich der Stadtrat
nach Fertigstellung der Kirche um eine neue Orgel umsah wird die
Kirche eine besessen haben.
Die
Tasten der Orgeln im 13. und 14. Jahrhundert musste mit den
Fäusten geschlagen oder mit den Ellenbogen herunter
gestemmt werden, so dass ein kunstgerechtes Spiel nicht möglich
war.
1596
wird eine gebrauchte Orgel aus Frankenhausen gekauft ,sie
wird 1600 aufgestellt. Einen eigenen Organisten hat Heringen
noch nicht .
Beim
großen Brand 1729 wird die Kirche wieder nicht verschon und
brennt völlig aus.
Gottesdienste
wurden in der alten Gottesackerkirche abgehalten.
Weil
die Glocken beim Brande aus dem Turm herunterstürzten musste man
das edle Metall aus der Asche heraussuchen. Schon 1730 wurde in
Heringen auf der Nordseite der Kirche eine Glocke neugegossen.
Der
Glockengießer hatte am 10.November 1730 sein Werk begonnen.
Ungeachtet der vielen Arbeit, ist das Werk unglücklich
ausgegangen.
Gleichsam
hat der Glockengießer sein Werk wiederholt , die neue
Glocke wurde im Februar 1731 fertig und in dem neben der Kirche
erbauten Glockenstuhl aufgehängt und sofort einige Stunden
geläutet.
1731
wurde eine zweite Glocke angefangen aber nicht beendet, weil der
Glockengießer starb. Erst 1741 wurde die zweite Glocke in
Nordhausen gegossen.
Im
Jahre 1738 wurde beschlossen die beim Brande zerstörte Kirche
wieder aufzubauen. Ein Baukostenanschlag nennt die Summe von 2390
Talern.
Am
29.September 1743 wird die Kirche eingeweiht.
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2. Kirchen in Heringen ein
Überblick (ebenda Seiten
372-397)
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Heringen
hatte mehrere Kirchen:
Die
St. Michaelis als Hauptkirche im Zentrum der Stadt, deren Friedhof
im 14. Jahrhundert nicht mehr ausreichte.
Die
Gottesackerkirche am Obertor (heute "alte Post" an
der Hauptstraße neben "Clauder") , wurde 1705 neu
gebaut und dann um 1850 abgerissen.
Die
Kapelle "Unserer lieben Frauen" auf dem Steinwege (heute
Bahnhofstraße), 1352 von den Grafen von Hohnstein erbaut, 1854
abgerissen.
Das
Hospital St. Spiritus "vor dem niedersten Tore der
Stadt", das so genannte "Siechenhaus" oder
"Stift" genannt ,(an der Stelle heute Wohnhaus am
Triftweg) für die vielen Aussatzkranken in der Mitte des 13.
Jahrhunderts erbaut.
Nach
den Kreuzzügen wurde die Krankheit Lepra ,die man als Aussatz
bezeichnete und durch die Kreuzfahrer nach Deutschland
eingeschleppt wurde zu einer Volkskrankheit.
Bis
zu Anfang des 20. Jahrhunderts gab es nach keine Heilmittel.
Die vom "Aussatz" betroffenen Menschen hatten große
Schmerzen, auf der Haut , den Schleimhäuten von Mund und Nase
entstanden rotbraune Knoten, die zur Erblindung und
Gefühllosigkeit führten. Es entstanden Geschwüre , die zum
Absterben ganzer Gliedmaßen führte..
Weil
"Aussatz" - Lepra sehr ansteckend ist , wurden für die
Betroffenen außerhalb der Städte solche
"Siechenhäuser" gebaut. Sie wurden von der Gesellschaft
ausgeschlossen und als "bürgerlich tot" erklärt.
Betroffenen
durften nicht heiraten , mussten ein besonderes Gewandt tragen und
ihre Mitmenschen mit einer Klapper vor ihrer Annäherung warnen.
Die
Stiftskirchen wird 1854 verkauft und kurze Zeit danach abgerissen.
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3. Unsere Schule
(ebenda
Seite292 ff)
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Schon
vor der Reformation bestand in Heringen eine Schule in der die
"Zöglinge" für einen gelehrten Beruf vorbereitet wurden.
Hauptlehrgegenständer waren Rechnen, Lesen und Schreiben, Latein
und Griechisch.
In
den Jahren 1480 bis 1500 sollen 10 Schüler von Heringen auf
die Universität nach Erfurt gegangen sein.
Nach
der Reformation wird eine allgemeine Volksbildung angestrebt.
Neben
den bekannten Lehrfächern werden Singen und religiöse
Unterweisungen der neuen Lehre Luthers in der Schule eingeführt.
Beim
großen Brand 1590 wird die Schule zerstört und bis 1595 wieder
aufgebaut. Gleichzeitig wird in der Schule eine neue
"Mägdleinschule" eingerichtet. Damit ist Heringen einer
der ersten orte in der Goldenen die eine Mädchenschule haben.
Nach
dem Tode der gnädigen Gräfin Klara 1658 wird das bereits
beschriebene "Brezelexamen" bis zum Anfang des 20.
Jahrhunderts veranstaltet.
Der
große Brand von 1729 zerstört auch wieder die Schule. Der
Wiederaufbau dauert nun viel länger, weil auch viele Heringer zu
den Abgebrannten zählten weigern sie sich Spanndienste zu
leisten Holz oder Steine zu fahren.
Am
6. Mai 1733 wird einigen Anspännern anbefohlen, zur Fortführung
des Schulbaues bei 5 Talern Strafe Kalk von Auleben zu
holen.
Einer
von ihnen entfernt ein Rad von seinem Wagen und fährt nicht, ein
anderer entschuldigt sich, er müsse selbst Schalholz fahren, ein
dritter lässt sich von seine Frau verleugnen.
Die
Fürstliche Regierung in Frankenhausen erteilt nach diesem
widersetzlichen Benehmen dem hiesigen Fürstlichen Amt den Auftrag
" die Restanten sonder einigen Anstand zu ihrer Schuldigkeit
anzuweisen" .
Im
August 1736 kommt von der Fürstlichen Regierung in Frankenhausen
wieder eine Rüge :
"Wir
vernehmen noch immer missfällig, dass der Schulbau eures Ortes ein
wie allemal sehr saumselig fortgesetzt werde. .... "
Seit
1765 gehen die Schüler bis zum 14. Lebensjahr in die Schule
: "... , dass zum besseren Unterricht der Jugend
kein Kind vor dem vollendeten 14. Lebensjahre die Schule verlassen ,
noch viel weniger von einem Handwerksmeister in die Lehre genommen
werden soll."
Über
unregelmäßigen Schulbesuch wird in den Jahre 1822 bis 1830
geklagt:
"Manche
fehlen monatelang."
Der
Magistrat bestraft deren Eltern mit 4 bis 10 Groschen, bei
"Armut" mit 1 bis 4 Tage Strafarbeit.
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4. Die Stadtverwaltung
(ebenda
Seite 319 ff)
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In
den Stadteinungen (Statuten) der Stadt wird "Von Alters
hero" die Städtische Verwaltung von 3 Räten , 3 Ratsmitteln
zu je 2 Bürgermeistern und 4 Kämmerern abwechselnd regiert. Wer
einmal Bürgermeister war konnte, wenn er sich unwürdig gemacht
hatte, nicht wieder abgesetzt werden.
Bei
der Ratswahl war der Einfluss der Bürger fast ausgeschlossen.
Der
Stadtrat führte die Gerichtsbarkeit über die Bürger der Stadt.
Erst nach Abbüßung oder Zahlung der verhängten Geldstrafe stand
dem Verurteilten das Recht der Berufung zu.
Durch
das schellen der Ratsglocke wurden die Bürger zum Ratskeller
gerufen , wo der Stadtrat dann in einer Bekanntmachung die
Verfügung vorlas. Dabei durfte niemand fehlen.
Ein
Fremder durfte die Bürgerrechte in der Stadt erst dann erwerben,
wenn er eine "Geburtsbrief" vorweisen konnte, in dem sein
"ehrliches Herkommen" bescheinigt war. und er auch einen
"Kundschafts- oder Abschiedsbrief" von seinem letzten
Aufenthaltsort zeigen konnte. Er musste auch 15 Gulden Einzugsgeld
bezahlen.
Jährlich
wurden in einer sehr langen und "langweiligen"
Prozedur die Statuten der Stadt verlesen.
Deshalb
sah sich der Rat 1600 veranlasst, das Wichtigste aus den
Statuten , den "Extrakt" zusammenzufassen, und
diesen dann an der Bürgerschaft vorgelesen wurden.
Bei
der Ratswahl 1736 kommt es zu Widersprüchen einiger Kämmerer
gegen die Vorschlagsliste der Bürgermeister. Auf der Wahlliste
standen ein Advokat und ein Amtkommissar. Die Kämmerer waren der
Meinung , dass Leute genommen werden müssten , die was im
"Vermögen" hätten und nicht von der Einnahme als
Verordnete leben müssten.
Die
neuen Kandidaten finden viel Widerspruch, so dass sich 50 Bürger
beschweren, dass ein altes hergebrachtes Recht verletzt wäre:
"Dieses
hergebrachte Recht erfordere, 1.dass kein Einkömmling und
unangemessene Person,2.kein im Schreiben und Rechnungsführung
Unerfahrener, 3. keine nahen Verwandten zugleich und 4. keiner, der
durch seiner nahen verwandten Vergehen in Verachtung der
Bürgerschaft geraten sei , gewählt wird."
Wegen
diese "Unordnung" verlangt die Regierung jährliche
Ratsaufführungen und ordnet für Oktober 1738 Neuwahlen
an. Wegen der schlechten Finanzlage der Stadt wird
Einspruch erhoben aber dann doch zu Wahl geschritten. Die
Einführung der Gewählten soll dann im November 1739 in der
Ratsaufführung erfolgen, wird aber wieder durch die Bürgerschaft
verhindert.
Gegen
den Bürgermeister Duft wird wegen Unregelmäßigkeiten bei
seiner Besoldung ermittelt ,die noch lange andauern.
1743
findet die1739 ausgefallene Ratsaufführung doch statt, obwohl
die Ermittlungen gegen den Bürgermeister Duft noch nicht
abgeschlossen sind.
Erst
1748 ist der Prozess gegen den Bürgermeister Duft beendet.
Duft
wird verurteilt, an zuviel erhaltener Besoldung inklusive jährlicher Naturalienzahlungen (Deputatholz und Martinswein)
zurückzuzahlen. Von dem Gelde ist wegen der hohen Prozess - und
Advokatenkosten nicht viel übrig geblieben.
Am
17. März 1831 kommt es zur Einführung der revidierten
Städteordnung und zur Wahl der ersten Stadtverordneten.
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5. Die Gemeindeordnung 1850
und die Neustadt (ebenda
Seite 343 ff)
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Am
30. Mai 1851wird mit einer Erarbeitung einen Gemeindeordnung
begonnen. Es soll ein genaues Verzeichnis der Häuser, Besitzungen
und wüsten Flächen angelegt werden. Der Hauptpunkt ist die
Festlegung des Gemeindeverbandes. Streit gibt es darüber, ob die
Domäne und die Neustadt in die Stadt eingegliedert werden
soll.
Die
Neustadt besteht zu dieser Zeit aus 23 kleinen
Arbeiterhäusern und ist eine Dorfgemeinde für sich. Im 16.
Jahrhundert wird sie als Vorstadt von Heringen bezeichnet.
Bis
zum Jahre 1825 lag zwischen Heringen und der Neustadt (heute
Neustadtstraße) ein wüster Platz, der Wallgraben, Mühlgraben
genannt, der im "Freiheitsbriefe" von 1439 als Eigentum
der Stadt genannt wird.
Schon
1832 strebt die Regierung eine Vereinigung der Neustadt mit der
Stadtgemeinde auf Grund des § 6 der revidierten Städteordnung an.
Der Magistrat und die Stadtverordneten zeigen heftigen Widerstand
gegen die Vereinigung.
Noch
1850 wird bei der neuen Gemeindeordnung daran nichts
geändert. Der Stadt ist an der Vereinigung mit der Neustadt nichts
gelegen, strebt aber die die Vereinigung mit der Domäne an.
Erst
1874 erfolgt die Eingemeindung der Neustadt nach in die
Stadtgemeinde Heringen.
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6. Das
Rathaus
(Ratskeller genannt; seit 2010 wieder Rathaus
der Landgemeinde Heringen / Helme)
(ebenda
Seite 354 ff ) |
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Bei
den großen Bränden ist das Rathaus völlig niedergebrannt . 1590
bleiben neben dem Schloss und dem Hospital nur noch 4 Häuser von
Brande verschont . Schon 1591 beginnt auch der Wiederaufbau des
Rathauses.
Die
Pferdebesitzer müssen unendgeldlich Holz und Steine fahren,
andere müssen Dienstgeld bezahlen. 1595
ist der Ratskeller fertig. Der Wächter hängt den Weinkranz aus ,
zum Zeichen, dass wieder Wein verzapft wird. Der
Wein - und Bierausschank im Ratskeller lag bis zum Anfang des 18.
Jahrhunderts in den Händen der Stadt. Sie besorgte Wein,
Bier und Branntwein, zahlte Tranksteuer, Halbheller und Zehnt, gab
den Schenken den Schenkerlohn und strich den Überschuss ein. Der
Ratsschenk erhielt neben dem Schenkerlohn noch 2 Taler für
"Geleuchte" und musste abends und nachts die Trinkstube
erleuchten, weil sich die Nachtwächter darin aufhielten. Das
Bier wurde von der Heringer Brauerschaft gekauft , der Wein von
durchziehenden Weingespannen. Nach
einem abgeschlossenen Weinkauf veranstalteten die Ratspersonen
immer ein Trinkgelage mit den Weinfuhrleuten. 1596
wird das Dach des Ratskellers fertig und der Kachelofen eingebaut.
Die Treppe wird 1597 gemacht . 1605
wird das Ratsglöcklein aufgehängt. Seit
1633 geht der Ratskeller sehr zurück . Der Rückgang wird bis
Ende des dreißigjährigen Krieges von Jahr zu Jahr stärker. Es
wird kein Wein mehr ausgeschenkt und auch der Bierumsatz geht
zurück. Beim
großen Brande am 17.Dezember 1729 wird das "wohlerbaute
Rathaus jämmerlich verheert". Der
Ratskeller wird wieder völlig zerstört, wodurch die Stadt ihre
Haupteinnahmequelle verliert. Die Bürger sind selbst sehr verarmt
und das Feuer hat auch die auf dem Rathaus vorrätigen
Gemeindegelder vernichtet. Der
Stadtrat wendet sich 1732 bittend flehendlich an
Städte ( Nordhausen, Frankenhausen, Eisleben, Greußen, Arnstadt,
Rudolstadt, Stolberg, Langensalza, Sangerhausen und Mühlhausen)
sie wollen beim Wiederaufbau des zugrunde gerichteten Rathauses
mit "Darreichung einer selbstbeliebigen christlichen
Beisteuer die wohltätige Hand bieten". Nennenswerten Erfolg
mit dieser Bitte hatten die Heringer nur bei Mühlhausen und
Nordhausen. 1736 ist der Ratskeller notdürftig wieder
hergestellt.
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7. Zoll
und Schweinekrieg (ebenda
Seite 357 ff)
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Das
Recht der Zolleinnahmen ist der Stadt 1567 in den Statuten verliehen
worden. Es ist das Recht zu Erhebung von Brücken - und Wegegeld.
Die Zollstation war am Ratskeller. 1641 wird eine gemalte Zolltafel
mit den Zolltarifen am Rathaus angebracht . Da
viele Geschirre (Pferdewagen) die Zollstation vor dem Ratskeller zu
umfahren versuchen , wird der Wachtmeister angewiesen,
an den Stadttoren Aufsicht zu führen. Viele
Fuhrleute widersetzten sich den Zöllnern und gingen sogar zu
Tätlichkeiten über. Die
Nachbargemeinden Görsbach und Auleben , hier besonders die adligen
Herren waren oft die Urheber, weil sie Heringen diese Einnahmen
nicht gönnte. Die Landstraße führte ins Schwarzburgische
führte damals von Görsbach und Auleben über Heringen nach
Sondershausen. In Heringen und Sondershausen musste Zoll bezahlt
werden. Die Görsbacher, die sich selbst die Zollgerechtigkeit
angemaßt hatten , beredeten die Fuhrleute, den Weg von Görsbach
über Auleben ins Schwarzburgische zu nehmen. Hierbei wurden die
Zollstationen in Heringen und Sondershausen umfahren. Die Fuhrleute
kamen also billiger weg. Ein
heftiger Streit entsteht zwischen Görsbach, Auleben auf der einen
Seite und Heringen auf der anderen, der bis zur Regierung nach
Frankenhausen kommt. Der Stadtrat führt Anfang des 18.
Jahrhunderts einen Prozess gegen sie , der über ein halbes
Jahrhundert andauert. 1723
bis 1725 erreicht der Widerstand der beiden Dörfer einen
Höhepunkt in einem Schweinekrieg . Der
Görsbacher Schulze begleitet einen Schweinetreiber mit Hacken und
Waffen nach Auleben, um ihn gegen die Heringer Zöllner zu
schützen. Die Schweinetreiber gehen den Weg über die
Mühlenstraße (heute
Fahrtraße zwischen Görsbach und Auleben) und nicht die
"Straße" (heute Feldweg zwischen Görsbach und Heringen)
über Heringen. Durch einen Schultheiß und die Heringer
Zollaufsicht wurden sie aufgefordert die "richtige"
Straße zu gehen. Die Schweinetreiber wollten dieser Anweisung nicht
nachkommen. Der Stadtrat gibt sofort dem Ratsdiener den Befehl mit
einigen Leuten sich am frühen Morgen auf den Mühlenweg
zwischen Görsbach und Auleben zu begeben und den Treibern den Zoll
abzufordern. Nachdem die Schweinetreiber es ablehnten den
geforderten Zoll zu zahlen werden ihnen die Schweine weggenommen und
durch das Ried nach Heringen geführt. Bei
der Ritterwiese springen plötzlich etliche Görsbacher Bauern, die
sich mit Hacken im Graben versteckt hatten hervor und einer schreit
: "Schlagt zu!" ein anderer : "Schlagt nicht zu, es
ist nicht unsere Flur!". Einem
Heringer wird an der Hand , ein anderer am Kopf getroffen. Unter
diesen Umständen ist es den Heringer Zollpächtern nicht leicht nur
so viele zusammenzubringen, dass sie dem Stadtrat die Pachtsumme
zahlen können.
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