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Aus der Geschichte  der Stadt Heringen

 

 

Teil 1   Seite 4

 

 Gelesen in der Chronik der Stadt Heringen/Helme :

 "Geschichte der Stadt  Heringen an der Helme" von Hermann Hiller.

 

 

 

1. Unsere Kirche (ebenda Seite 261 ff )

 

Nachweisbar ist , dass die Kirche bereits in der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts gestanden hat und dem Erzengel Michael geweiht wurde.

Um 1513 wird vermutlich der erste evangelische Pfarrer an der St Michaelis Kirche  tätig gewesen sein.

Beim großen brand 1590 wird auch die Kirche zerstört. Die Kirche hatte wahrscheinlich  2 Türme . Einer der beiden wurde abgetragen, der andere wieder aufgebaut.  Der bau schreitet nur langsam vorwärts, weil das Geld knapp ist. Erst 1603 wird die Kirche fertig. 

H. Hiller berichtet auch über eine Orgel in der Kirche , und schreibt, dass sich nicht nachweisen lässt, ob die Kirche schon vor dem Brand eine Orgel besaß. Aber , weil sich der Stadtrat nach Fertigstellung der Kirche um eine neue Orgel umsah wird die Kirche eine besessen haben.

Die Tasten der Orgeln im 13. und 14. Jahrhundert musste mit den Fäusten geschlagen  oder mit den Ellenbogen herunter gestemmt werden, so dass ein kunstgerechtes Spiel nicht möglich war.

1596 wird eine gebrauchte Orgel aus Frankenhausen gekauft ,sie wird  1600 aufgestellt. Einen eigenen Organisten hat Heringen noch nicht .

Beim großen Brand 1729 wird die Kirche wieder nicht verschon und brennt völlig aus.

Gottesdienste wurden in der alten Gottesackerkirche abgehalten. 

Weil die Glocken beim Brande aus dem Turm herunterstürzten musste man das edle Metall aus der Asche heraussuchen. Schon 1730 wurde in Heringen auf der Nordseite der Kirche eine Glocke neugegossen.

Der Glockengießer hatte am 10.November 1730 sein Werk begonnen. Ungeachtet der vielen Arbeit, ist das Werk unglücklich ausgegangen.

Gleichsam hat der Glockengießer sein Werk wiederholt ,  die neue Glocke wurde im Februar 1731 fertig und in dem neben der Kirche erbauten Glockenstuhl aufgehängt  und sofort einige Stunden geläutet.

1731 wurde eine zweite Glocke angefangen aber nicht beendet, weil der Glockengießer starb. Erst 1741 wurde die zweite Glocke in Nordhausen gegossen.

Im Jahre 1738 wurde beschlossen die beim Brande zerstörte Kirche wieder aufzubauen. Ein Baukostenanschlag nennt die Summe von 2390 Talern. 

Am 29.September 1743 wird die Kirche eingeweiht.

 

 

2. Kirchen in Heringen ein Überblick (ebenda Seiten 372-397)

 

Heringen hatte mehrere Kirchen: 

Die St. Michaelis als Hauptkirche im Zentrum der Stadt, deren Friedhof im 14. Jahrhundert nicht mehr ausreichte.

 

Die Gottesackerkirche  am Obertor (heute "alte Post" an der Hauptstraße neben "Clauder") , wurde 1705  neu gebaut  und dann um 1850  abgerissen.

 

 

Die Kapelle "Unserer lieben Frauen" auf dem Steinwege (heute Bahnhofstraße), 1352 von den Grafen von Hohnstein erbaut, 1854 abgerissen.

 

Das Hospital St. Spiritus "vor dem niedersten Tore der Stadt", das so genannte "Siechenhaus" oder "Stift" genannt  ,(an der Stelle heute Wohnhaus am Triftweg) für die vielen Aussatzkranken in der Mitte des 13. Jahrhunderts erbaut.

 

 

Nach den Kreuzzügen wurde die Krankheit Lepra ,die man als Aussatz bezeichnete und durch die Kreuzfahrer nach Deutschland eingeschleppt wurde zu einer Volkskrankheit. 

Bis zu Anfang des 20. Jahrhunderts  gab es nach keine Heilmittel. Die vom "Aussatz" betroffenen Menschen hatten große Schmerzen, auf der Haut , den Schleimhäuten von Mund und Nase entstanden rotbraune Knoten, die zur Erblindung und Gefühllosigkeit führten. Es entstanden Geschwüre , die zum Absterben ganzer Gliedmaßen führte..

Weil "Aussatz" - Lepra sehr ansteckend ist , wurden für die Betroffenen außerhalb der Städte solche "Siechenhäuser" gebaut. Sie wurden von der Gesellschaft ausgeschlossen und als "bürgerlich tot" erklärt.

Betroffenen durften nicht heiraten , mussten ein besonderes Gewandt tragen und ihre Mitmenschen mit einer Klapper vor ihrer Annäherung warnen.

Die Stiftskirchen wird 1854 verkauft und kurze Zeit danach abgerissen.

 

3. Unsere Schule (ebenda Seite292 ff)

 

Schon vor der Reformation bestand in Heringen eine Schule in der die "Zöglinge" für einen gelehrten Beruf vorbereitet wurden. Hauptlehrgegenständer waren Rechnen, Lesen und Schreiben, Latein und Griechisch.

In den Jahren 1480 bis 1500 sollen 10  Schüler von Heringen auf die Universität nach Erfurt gegangen sein.

Nach der Reformation wird eine allgemeine Volksbildung angestrebt.

Neben den bekannten Lehrfächern werden Singen und religiöse Unterweisungen der neuen Lehre Luthers in der Schule eingeführt.

Beim großen Brand 1590 wird die Schule zerstört und bis 1595 wieder aufgebaut. Gleichzeitig wird in der Schule eine neue "Mägdleinschule" eingerichtet. Damit ist Heringen einer der ersten orte in der Goldenen die eine Mädchenschule haben.

Nach dem Tode der gnädigen Gräfin Klara 1658 wird das bereits beschriebene "Brezelexamen" bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts veranstaltet.

Der große Brand von 1729 zerstört auch wieder die Schule. Der Wiederaufbau dauert nun viel länger, weil auch viele Heringer zu den Abgebrannten  zählten weigern sie sich Spanndienste zu leisten Holz oder Steine zu fahren.

Am 6. Mai 1733 wird einigen Anspännern anbefohlen, zur Fortführung des Schulbaues bei 5 Talern Strafe Kalk  von Auleben zu holen. 

Einer von ihnen entfernt ein Rad von seinem Wagen und fährt nicht, ein anderer entschuldigt sich, er müsse selbst Schalholz fahren, ein dritter lässt sich von seine Frau  verleugnen.

Die Fürstliche Regierung in Frankenhausen erteilt nach diesem widersetzlichen Benehmen dem hiesigen Fürstlichen Amt den Auftrag " die Restanten sonder einigen Anstand zu ihrer Schuldigkeit anzuweisen" .

Im August 1736 kommt von der Fürstlichen Regierung in Frankenhausen wieder eine Rüge :

"Wir vernehmen noch immer missfällig, dass der Schulbau eures Ortes ein wie allemal sehr saumselig fortgesetzt werde. .... "

Seit 1765 gehen die Schüler bis zum 14. Lebensjahr in die Schule :   "... , dass zum besseren Unterricht der Jugend kein Kind vor dem vollendeten 14. Lebensjahre die Schule verlassen , noch viel weniger von einem Handwerksmeister in die Lehre genommen werden soll."

 Über unregelmäßigen Schulbesuch wird in den Jahre 1822 bis 1830 geklagt: 

"Manche fehlen monatelang."

Der Magistrat bestraft deren Eltern mit 4 bis 10 Groschen, bei "Armut" mit 1 bis 4 Tage Strafarbeit.

 

4. Die Stadtverwaltung (ebenda Seite 319 ff)

 

In den Stadteinungen (Statuten) der Stadt wird  "Von Alters hero" die Städtische Verwaltung von 3 Räten , 3 Ratsmitteln zu je 2 Bürgermeistern und 4 Kämmerern abwechselnd regiert. Wer einmal Bürgermeister war konnte, wenn er sich unwürdig gemacht hatte, nicht wieder abgesetzt werden.

Bei der Ratswahl war der Einfluss der Bürger fast ausgeschlossen.

 

Der Stadtrat führte die Gerichtsbarkeit über die Bürger der Stadt. Erst nach Abbüßung oder Zahlung der verhängten Geldstrafe stand dem Verurteilten das Recht der Berufung zu.

 

Durch das schellen der Ratsglocke wurden die Bürger zum Ratskeller gerufen , wo der Stadtrat dann in einer Bekanntmachung die Verfügung  vorlas. Dabei durfte niemand fehlen.

 

Ein Fremder durfte die Bürgerrechte in der Stadt erst dann erwerben, wenn er eine "Geburtsbrief" vorweisen konnte, in dem sein "ehrliches Herkommen" bescheinigt war. und er auch einen "Kundschafts- oder Abschiedsbrief" von seinem letzten Aufenthaltsort zeigen konnte. Er musste auch 15 Gulden Einzugsgeld bezahlen.

Jährlich wurden in einer sehr langen  und "langweiligen" Prozedur die Statuten der Stadt verlesen.

Deshalb sah sich der Rat 1600 veranlasst, das Wichtigste  aus den Statuten , den "Extrakt"  zusammenzufassen, und diesen dann an der Bürgerschaft vorgelesen wurden.

 

Bei der Ratswahl 1736  kommt es zu Widersprüchen einiger Kämmerer gegen die Vorschlagsliste der Bürgermeister. Auf der Wahlliste standen ein Advokat und ein Amtkommissar. Die Kämmerer waren der Meinung , dass Leute genommen werden müssten , die was im "Vermögen" hätten und nicht von der Einnahme als Verordnete leben müssten.

Die neuen Kandidaten finden viel Widerspruch, so dass sich 50 Bürger beschweren, dass ein altes hergebrachtes Recht verletzt wäre:

"Dieses hergebrachte Recht erfordere, 1.dass kein Einkömmling und unangemessene Person,2.kein im Schreiben und Rechnungsführung Unerfahrener, 3. keine nahen Verwandten zugleich und 4. keiner, der durch seiner nahen verwandten Vergehen in Verachtung der Bürgerschaft geraten sei , gewählt wird."

Wegen diese "Unordnung" verlangt die Regierung jährliche Ratsaufführungen  und ordnet für Oktober 1738 Neuwahlen an.  Wegen der schlechten Finanzlage der Stadt  wird Einspruch erhoben aber dann doch  zu Wahl geschritten. Die Einführung der Gewählten soll dann im November 1739 in der Ratsaufführung erfolgen, wird aber wieder durch die Bürgerschaft verhindert.

Gegen den Bürgermeister  Duft wird wegen Unregelmäßigkeiten bei seiner Besoldung ermittelt ,die noch lange andauern.

1743 findet die1739 ausgefallene  Ratsaufführung doch statt, obwohl die Ermittlungen gegen den Bürgermeister  Duft noch nicht abgeschlossen sind.

Erst 1748 ist der Prozess gegen den Bürgermeister Duft beendet.

Duft wird verurteilt, an zuviel erhaltener Besoldung inklusive jährlicher Naturalienzahlungen (Deputatholz und Martinswein) zurückzuzahlen. Von dem Gelde ist wegen der hohen Prozess - und Advokatenkosten nicht viel übrig geblieben.

 

Am 17. März 1831  kommt es zur Einführung der revidierten Städteordnung und zur Wahl der ersten Stadtverordneten.

 

5. Die Gemeindeordnung 1850 und die Neustadt (ebenda Seite 343 ff)

 

Am 30. Mai 1851wird mit einer Erarbeitung einen Gemeindeordnung begonnen. Es soll ein genaues Verzeichnis der Häuser, Besitzungen und wüsten Flächen angelegt werden. Der Hauptpunkt ist die Festlegung des Gemeindeverbandes. Streit gibt es darüber, ob die Domäne und die Neustadt  in die Stadt eingegliedert werden soll.

 

Die Neustadt besteht  zu dieser Zeit aus 23 kleinen Arbeiterhäusern und ist eine Dorfgemeinde  für sich. Im 16. Jahrhundert wird sie als Vorstadt von Heringen bezeichnet.

Bis zum Jahre 1825 lag zwischen Heringen und der Neustadt (heute Neustadtstraße) ein wüster Platz, der Wallgraben, Mühlgraben genannt, der im "Freiheitsbriefe" von 1439 als Eigentum der Stadt genannt wird.

Schon 1832 strebt die Regierung eine Vereinigung der Neustadt mit der Stadtgemeinde auf Grund des § 6 der revidierten Städteordnung an. Der Magistrat und die Stadtverordneten zeigen heftigen Widerstand gegen die Vereinigung.

Noch 1850 wird  bei der neuen Gemeindeordnung daran nichts geändert. Der Stadt ist an der Vereinigung mit der Neustadt nichts gelegen, strebt aber die die Vereinigung mit der Domäne an.

Erst 1874 erfolgt die Eingemeindung der Neustadt nach in die Stadtgemeinde Heringen.

 

 

6. Das Rathaus   

(Ratskeller genannt; seit 2010 wieder Rathaus  der Landgemeinde Heringen / Helme)      (ebenda Seite 354 ff )

 

Bei den großen Bränden ist das Rathaus völlig niedergebrannt . 1590 bleiben neben dem Schloss und dem Hospital nur noch 4 Häuser von Brande verschont . Schon 1591 beginnt auch der Wiederaufbau des Rathauses.
 

 

Die Pferdebesitzer müssen unendgeldlich Holz und Steine fahren, andere müssen Dienstgeld bezahlen.

1595 ist der Ratskeller fertig. Der Wächter hängt den Weinkranz aus , zum Zeichen, dass wieder Wein verzapft wird.

Der Wein - und Bierausschank im Ratskeller lag bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts  in den Händen der Stadt. Sie besorgte Wein, Bier und Branntwein, zahlte Tranksteuer, Halbheller und Zehnt, gab den Schenken den Schenkerlohn und strich den Überschuss ein.

Der Ratsschenk erhielt neben dem Schenkerlohn noch 2 Taler  für "Geleuchte" und musste abends und nachts die Trinkstube erleuchten, weil sich die Nachtwächter darin aufhielten.

Das Bier wurde von der Heringer Brauerschaft gekauft , der Wein von durchziehenden Weingespannen.

Nach einem abgeschlossenen Weinkauf veranstalteten die Ratspersonen immer ein Trinkgelage mit den Weinfuhrleuten.

1596 wird das Dach des Ratskellers fertig und der Kachelofen eingebaut. Die Treppe  wird 1597 gemacht .

1605 wird das Ratsglöcklein aufgehängt.

Seit 1633 geht der Ratskeller sehr zurück . Der Rückgang wird bis Ende des dreißigjährigen Krieges von Jahr zu Jahr stärker. Es wird kein Wein mehr ausgeschenkt und auch der Bierumsatz geht zurück.

Beim großen Brande am 17.Dezember 1729 wird das "wohlerbaute Rathaus jämmerlich verheert".

Der Ratskeller wird wieder völlig zerstört, wodurch die Stadt ihre Haupteinnahmequelle verliert. Die Bürger sind selbst sehr verarmt und das Feuer hat auch die auf dem Rathaus vorrätigen Gemeindegelder vernichtet.

Der Stadtrat wendet sich 1732  bittend  flehendlich an Städte ( Nordhausen, Frankenhausen, Eisleben, Greußen, Arnstadt, Rudolstadt, Stolberg, Langensalza, Sangerhausen und Mühlhausen) sie wollen beim Wiederaufbau des zugrunde gerichteten Rathauses mit "Darreichung einer selbstbeliebigen christlichen Beisteuer die wohltätige Hand bieten". Nennenswerten Erfolg mit dieser Bitte hatten die Heringer nur bei Mühlhausen und Nordhausen. 1736 ist der Ratskeller notdürftig wieder hergestellt.

 

7. Zoll und Schweinekrieg (ebenda Seite 357 ff)

 

 

Das Recht der Zolleinnahmen ist der Stadt 1567 in den Statuten verliehen worden. Es ist das Recht zu Erhebung von Brücken - und Wegegeld. Die Zollstation war am Ratskeller. 1641 wird eine gemalte Zolltafel mit den Zolltarifen  am Rathaus angebracht .

Da viele Geschirre (Pferdewagen) die Zollstation vor dem Ratskeller zu umfahren versuchen ,   wird der Wachtmeister angewiesen, an den Stadttoren Aufsicht zu führen. 

Viele Fuhrleute  widersetzten sich den Zöllnern und gingen sogar zu Tätlichkeiten über.

Die Nachbargemeinden Görsbach und Auleben , hier besonders die adligen Herren waren oft die Urheber, weil sie Heringen diese Einnahmen nicht gönnte. Die Landstraße führte ins Schwarzburgische  führte damals von Görsbach und  Auleben über Heringen nach Sondershausen. In Heringen und Sondershausen musste Zoll bezahlt werden. Die Görsbacher, die sich selbst die Zollgerechtigkeit angemaßt hatten , beredeten die Fuhrleute, den Weg von Görsbach über Auleben ins Schwarzburgische zu nehmen. Hierbei wurden die Zollstationen in Heringen und Sondershausen umfahren. Die Fuhrleute kamen also billiger weg.

Ein heftiger Streit entsteht zwischen Görsbach, Auleben auf der einen Seite  und Heringen auf der anderen, der bis zur Regierung nach Frankenhausen  kommt. Der Stadtrat führt Anfang des 18. Jahrhunderts einen Prozess gegen sie , der über ein halbes Jahrhundert andauert.

1723 bis 1725 erreicht der Widerstand der beiden Dörfer einen Höhepunkt  in einem Schweinekrieg .

Der Görsbacher Schulze begleitet einen Schweinetreiber mit Hacken und Waffen nach Auleben, um ihn gegen die Heringer Zöllner zu schützen. Die Schweinetreiber gehen den Weg über die Mühlenstraße

(heute Fahrtraße zwischen Görsbach und Auleben) und nicht die "Straße" (heute Feldweg zwischen Görsbach und Heringen) über Heringen. Durch einen Schultheiß und die Heringer Zollaufsicht wurden sie aufgefordert die "richtige" Straße zu gehen. Die Schweinetreiber wollten dieser Anweisung nicht nachkommen. Der Stadtrat gibt sofort dem Ratsdiener den Befehl mit einigen Leuten  sich am frühen Morgen auf den Mühlenweg  zwischen Görsbach und Auleben zu begeben und den Treibern den Zoll abzufordern. Nachdem die Schweinetreiber es ablehnten den geforderten Zoll zu zahlen werden ihnen die Schweine weggenommen und durch das Ried nach Heringen geführt.

Bei der Ritterwiese springen plötzlich etliche Görsbacher Bauern, die sich mit Hacken im Graben versteckt hatten hervor und einer schreit : "Schlagt zu!" ein anderer : "Schlagt nicht zu, es ist nicht unsere Flur!".

Einem Heringer wird an der  Hand , ein anderer am Kopf getroffen.

Unter diesen Umständen ist es den Heringer Zollpächtern nicht leicht nur so viele zusammenzubringen, dass sie dem Stadtrat die Pachtsumme zahlen können.

 

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